Brandschutzklappen

Die Brandschutzklappe, auch BSK genannt, ist ein Bestandteil einer Lüftungsanlage in Gebäuden. Sie ist eine automatische Absperrvorrichtung zur Verhinderung einer Brand- sowie Rauchübertragung durch den beidseitig an der Klappe angeschlossenen Lüftungskanal.

Brandschutzklappen werden aus Gründen des Brandschutzes zwischen Gebäudeabschnitten in Wände und Decken eingebaut, um den jeweiligen Brandabschnitt zu sichern und finden sich daher in der Regel innerhalb oder unmittelbar an der zugehörigen Brandwand. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie unterbricht beziehungsweise verschließt jedoch bei Bedarf - also im Brandfall - den Lüftungskanal. Die Brandschutzklappen werden aufgrund von durchgeführten Feuerschutzprüfungen (EN 1366-2) in Übereinstimmung mit der EN 13501-3 klassifiziert.

Zur Verhinderung von Kaltrauchübertragung ist die Auslösung über das Schmelzlot        (72 °C) nicht ausreichend. Vorzugsweise sind zur Auslösung dann zusätzliche Rauchmelder der motorisierten Brandschutzklappe aufzuschalten.

Bei Einbau der Klappen muss sichergestellt werden, dass Inspektionen und Wartungen von außen und innen möglich sind. Dies erfolgt in der Regel durch Revisionsluken in der Brandschutzklappe.

Gesetzlich ist der Betreiber von z.B. Lüftungsanlagen verpflichtet, seine sicherheitstechnischen Einrichtungen, wie z.B. Brandschutzklappen, einmal jährlich durch ein Fachunternehmen einer Wartung unterziehen zu lassen.