Brandschutzunterweisung nach UVV VBG1
Brandschutzunterweisung bzw. Brandschutzschulung nach UVV VBG1 Allgemeine Vorschriften sowie Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen
Unser Unternehmen bietet im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes für Mitarbeiter von Industrie- und Gewerbebetrieben, Dienstleistungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen Brandschutzunterweisungen bzw. Brandschutzschulungen an. Ziel dieser Unterweisungen / Schulungen ist es, den Teilnehmern Grundlagen des betrieblichen und organisatorischen Brandschutzes sowie den richtigen Umgang mit Handfeuerlöschern zu vermitteln.
Gestaltung
Um eine wirkungsvolle Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter im Brandschutz zu erreichen, gestalten wir die Unterweisung in einen theoretischen Abschnitt (Power-Point-Präsentation) sowie einen praktischen Abschnitt. Die Löschübungen werden mit realen Bränden durchgeführt!
Unsere Unterweisung gestaltet sich in folgende Schwerpunktbereiche:
- Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
- Verhalten im Brandfall
- Handhabung von tragbaren Feuerlöschgeräten
- Funktion und Handhabung vonWandhydranten
- Funktion von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Fragen / Diskussion
- praktischer Teil mit realen Übungen am Löschtrainer
(Dauer: insgesamt ca. 1,5 Stunden)
Praxisnahe und optimierte Schulungsmethode
Auf Ihren Wunsch nehmen wir gezielt die Brandrisiken und Brandschutzeinrichtungen Ihres Hauses in die Brandschutzunterweisung mit auf.
Unsere Ausbilder und Referenten können Ihnen durch langjährige Erfahrungen eine praxisnahe Ausbildung bieten.
Die praktische Ausbildung findet mittels eines Feuerlöschtrainers (Propangas) statt. Es entsteht dabei keine Belästigung durch Rauchentwicklung oder Verschmutzung Ihres Betriebsgeländes.
Die Brandschutzunterweisungen führen wir als Vorort-Schulungen durch. Dies ist möglich, da wir mit unserem Löschtrainer auch praktische Übungen realistisch, sauber und umweltgerecht durchführen können. Der Arbeitszeitausfall Ihrer Mitarbeiter bleibt durch die Vorort-Schulung minimal.
Vorschriften über regelmäßige Brandschutzunterweisungen:
- UVV VBG1 Allgemeine Vorschriften
§ 43 Maßnahmen gegen Entstehungsbrände Abs. 6: Mit der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sind alle Arbeitnehmer einmal jährlich vertraut zu machen.
- ASR 2.2 Arbeitsstättenrichtlinie Feuerlöscheinrichtungen zu § 13 Abs. 1 und 2 der Arbeitsstättenverordnung
Kapitel 6 weitere Hinweise Abs. 2: Alle Arbeitnehmer sind in der Handhabung von Feuerlöschern zu unterweisen.
- ZH1/ 112 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz
Kapitel 12 (9.6): Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden. Mindestens einmal jährlich müssen daher alle Betriebsangehörigen in der Wirkungsweise und Handhabung der Feuerlöscher praktisch unterwiesen werden.