Orga­ni­sa­to­ri­scher Brand­schutz

Flucht- und Ret­tungs­pläne

Flucht- und Ret­tungs­pläne sind ein wich­tiger Bestand­teil des betrieb­li­chen Brand­schutzes und dienen dazu, im Brand­fall eine schnelle und sichere Eva­ku­ie­rung der Per­sonen aus dem Gebäude zu ermög­li­chen.

Die Pläne sind in der Regel gra­fi­sche Dar­stel­lungen des Gebäudes und ent­halten Infor­ma­tionen über Flucht- und Ret­tungs­wege, Not­aus­gänge, Sam­mel­plätze und Stand­orte von Feu­er­lösch­ein­rich­tungen.

Wir erstellen und aktua­li­sieren Ihre Flucht- und Ret­tungs­pläne nach DIN 23601 unter Berück­sich­ti­gung fol­gender Aspekte:

Gebäu­de­grund­riss

Eine sche­ma­ti­sche Dar­stel­lung des Gebäudes mit allen rele­vanten Räumen, Fluren, Trep­pen­häu­sern und Aus­gängen.

Flucht- und Ret­tungs­wege

Klare Kenn­zeich­nung der Flucht- und Ret­tungs­wege, die im Not­fall zu nutzen sind.

Unter­schei­dung zwi­schen Haupt- und Neben­flucht­wegen.

Not­aus­gänge

Ein­deu­tige Mar­kie­rung und Kenn­zeich­nung von Not­aus­gängen.

Angabe, ob Not­aus­gänge nach außen oder in geschützte Bereiche führen.

Ret­tungs- und Sam­mel­plätze

Dar­stel­lung von Ret­tungs­be­rei­chen und Sam­mel­plätzen im Freien.

Infor­ma­tionen dar­über, wohin sich die Per­sonen nach der Eva­ku­ie­rung hin­be­geben sollen.

Stand­orte von Feu­er­lösch­ein­rich­tungen

Mar­kie­rung von Feu­er­lö­schern, Wand­hydranten und anderen Feu­er­lösch­ein­rich­tungen.

Not­ruf­num­mern / Alar­mie­rungs­ein­rich­tungen

Angabe von Not­ruf­num­mern für die Feu­er­wehr, den Ret­tungs­dienst und andere rele­vante Not­fall­dienste.

Angabe von Alar­mie­rungs­ein­rich­tungen (Feu­er­melder, Brand­mel­de­te­lefon).

Beson­dere Hin­weise und Sym­bole

Sym­bole und Hin­weise zur Ver­an­schau­li­chung von Gefah­ren­quellen, wie z.B. Stand­orten von Gefahr­stoffen.

Erläu­te­rungen und Legende

Infor­ma­tionen zur Aktua­lität des Plans und mög­li­chen Aktua­li­sie­rungs­in­ter­vallen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Flucht- und Ret­tungs­pläne spe­zi­fi­schen Vor­schriften und Normen (DIN 23601) ent­spre­chen müssen. Diese Pläne sollten gut sichtbar an fre­quen­tierten Stellen im Gebäude ange­bracht werden, ins­be­son­dere in Fluren und anderen Berei­chen, in denen sie von den Per­sonen leicht ein­ge­sehen werden können.

Regel­mä­ßige Schu­lungen und Übungen zur Eva­ku­ie­rung, bei denen die Flucht- und Ret­tungs­pläne genutzt werden, sind ent­schei­dend für eine effek­tive Umset­zung der Maß­nahmen im Not­fall.

Kon­takt

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