Flucht- und Rettungswegpläne
Die Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen erfolgt nach den gesetzlichen Anforderung, insbesondere unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung (§ 55) sowie der Unfallverhüttungsvorschrift (VGB 125).
Flucht- und Rettungswegpläne werden als Aushänge erstellt (Mindestgröße DIN A3). Sie richten sich an alle im Gebäude befindliche Personen,an Mitarbeiter ebenso wie an Besucher.
Der Standort sollte vom Betreiber und Planersteller gemeinsam festgelegt werden.
Die Ausführung der Flucht- und Rettungswegpläne beinhaltet:
- Fluchtwegbereiche grün hinterlegt
- Verwendung der entsprechenden Fluchtweg-Grafiksymbole
- Kennzeichnung des Standortes, Feuerlöschgeräte, Erste-Hilfe-Einrichtungen usw.
- Überschrift "Flucht- und Rettungswegplan"
- Legende mit Erläuterung der verwendeten Symbole
- Oberflächenversiegelung (laminieren) der Pläne
- Wechselrahmen rot bzw. grün