anlagen­tech­ni­scher Brand­schutz

Rauch­warn­melder

Rauch­warn­melder sind lebens­ret­tende Brand­schutz­ein­rich­tungen, die darauf aus­ge­legt sind, eine Rauch­ent­wick­lung über Sen­soren früh­zeitig zu erkennen und durch einen akus­ti­schen Alarm Per­sonen vor Brand­rauch zu warnen.

Eine Rauch­mel­der­pflicht gilt in Nord­rhein-West­falen seit dem 01.04.2013 für Neu- und Umbauten (Woh­nungen und Eigen­heime). Bei Bestands­bauten galt eine Über­gangs­frist, diese endete am 31.12.2016 (§ 47 Abs. 3 BauO NRW).

Rauch­mel­der­pflicht

Wo müssen Rauch­melder ange­bracht werden?

in allen Schlaf­räumen von Woh­nungen und Eigen­heimen
in allen Kin­der­zim­mern von Woh­nungen und Eigen­heimen
in allen Fluren in der Woh­nung bzw. im Ein­fa­mi­li­en­haus, über die Flucht- und Ret­tungs­wege ins Trep­pen­haus oder ins Freie führen

Die kor­rekte Pla­nung, Instal­la­tion und War­tung von Rauch­warn­mel­dern durch einen Sach­kun­digen sind ent­schei­dend,

um im Ernst­fall eine Ein­satz­be­reit­schaft und Funk­ti­ons­tüch­tig­keit zu gewähr­leisten.

Kon­takt

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne bera­tend bei der Pla­nung, Instal­la­tion und War­tung zur Seite.

+49 (0)2236 / 4 96 90
+49 (0)2236 / 94 66 12
info@feuerschutz-kuerten.de
Ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beant­wor­tung meiner Anfrage elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Hin­weis: Sie können Ihre Ein­wil­li­gung jeder­zeit für die Zukunft per E‑Mail an info@feuerschutz-kuerten.de wider­rufen.
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