anlagentechnischer Brandschutz
Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelder sind lebensrettende Brandschutzeinrichtungen, die darauf ausgelegt sind, eine Rauchentwicklung über Sensoren frühzeitig zu erkennen und durch einen akustischen Alarm Personen vor Brandrauch zu warnen.
Eine Rauchmelderpflicht gilt in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.04.2013 für Neu- und Umbauten (Wohnungen und Eigenheime). Bei Bestandsbauten galt eine Übergangsfrist, diese endete am 31.12.2016 (§ 47 Abs. 3 BauO NRW).
Rauchmelderpflicht
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
Die korrekte Planung, Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern durch einen Sachkundigen sind entscheidend,
um im Ernstfall eine Einsatzbereitschaft und Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten.
Kontakt
Haben Sie Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne beratend bei der Planung, Installation und Wartung zur Seite.