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PFAS-Verbot in Schaum­feu­er­lö­schern

Mit der Ent­schei­dung, per- und poly­fluo­rierte Che­mi­ka­lien (PFAS) in Feu­er­lösch­schäumen suk­zes­sive zu ver­bieten, hat die Euro­päi­sche Union einen his­to­ri­schen Schritt für den Umwelt­schutz und die öffent­liche Gesund­heit getan. Dieses Verbot mar­kiert einen ent­schei­denden Wen­de­punkt in der euro­päi­schen Umwelt- und Gesund­heits­po­litik und stellt die Wei­chen für eine nach­hal­ti­gere Zukunft dar.

PFAS, die für ihre Lang­le­big­keit in der Umwelt und ihre poten­zi­ellen Gesund­heits­ri­siken bekannt sind, finden sich der­zeit in den meisten Feu­er­lösch­schäumen wieder. Ihre weit ver­brei­tete Ver­wen­dung gibt zuneh­mend Anlass zur Sorge.

2024 ist ein Verbot des Inver­kehr­brin­gens von PFAS-hal­tigen Feu­er­lö­schern und Lösch­mit­teln zu erwarten. Folge: Ihre Bestands­feu­er­lö­scher dürfen bei fäl­ligem Lösch­mit­tel­tausch nicht mehr mit PFAS-hal­tigem Lösch­mittel befüllt werden. Ziel ist es, die Risiken für Mensch und Umwelt zu mini­mieren.

ACHTUNG

Erste Haft­pflicht­ver­si­cherer reagieren bereits und schließen PFAS aus Ver­si­che­rungs­de­ckung aus!

Unab­hängig vom Ver­bots­datum wollen einige Ver­si­cherer schon heute nicht mehr für Schäden auf­kommen, die im Zusam­men­hang mit PFAS stehen.

Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre flu­or­hal­tigen Brand­schutz­an­lagen oder Schaum­feu­er­lö­scher berück­sich­tigen.

Was tun bei Ersatz oder Neu­an­schaf­fung?

Müssen flu­or­hal­tige Feu­er­lö­scher kurz­fristig ersetzt werden oder for­dert das Brand­schutz­kon­zept bei einer Erst­aus­stat­tung Schaum­feu­er­lö­scher zur Abde­ckung der Brand­klassen A + B, sollten aus­schließ­lich fluor­freie Schaum­feu­er­lö­scher ein­ge­setzt werden.

Gibt es Alter­na­tiven zum Schaum­feu­er­lö­scher?

Wenn das Brand­schutz­kon­zept oder die Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung keine Schaum­feu­er­lö­scher (Brand­klassen A + B) for­dert, können Alter­na­tiven in Ein­satz gebracht werden. In vielen Büro- und Ver­kaufs­räumen besteht eine Brand­ge­fahr aus­ge­hend von festen brenn­baren Stoffen der Brand­klasse A. Bei nor­maler Brand­ge­fähr­dung eignen sich Feu­er­lö­scher mit wirk­samer Salz­lö­sung auf Was­ser­basis. Das Lösch­mittel ist fluor­frei, umwelt­freund­lich, bio­lo­gisch abbaubar und leis­tungs­stark. In sen­si­blen Berei­chen kann ein CO2-Feu­er­lö­scher für die Brand­klasse B in Ein­satz gebracht werden. Das Lösch­mittel ist fluor­frei, frost­si­cher und löscht rück­stands­frei. Der CO2-Löscher deckt jedoch nur die Brand­klasse B, flüs­sige und flüssig wer­dende brenn­bare Stoffe, ab.

ABC-Pul­ver­lö­scher sind zwar fluor­frei, sollten jedoch nur im Außen­be­reich, in Garagen oder in der Indus­trie etc. bereit­ge­stellt werden, da das Pulver nach dem Lösch­ein­satz starke Ver­schmut­zungen hin­ter­lässt.

Fazit

Das Verbot von PFAS in Feu­er­lösch­schäumen ist ein ent­schei­dender, zukunfts­wei­sender Schritt für die Euro­päi­sche Union in ihrem Bestreben, Umwelt- und Gesund­heits­ri­siken zu ver­rin­gern. Es sind starke Signale für Sicher­heit, Nach­hal­tig­keit und Umwelt­be­wusst­sein.

Bei Neu­an­schaf­fungen, Ersatz­be­schaf­fungen oder einem anste­henden Aus­tausch des Lösch­mit­tels sollten Unter­nehmen auf fluor­freie Alter­na­tiven umsteigen. Dabei sind die abzu­de­ckenden Brand­klassen gemäß Brand­schutz­kon­zept bzw. Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung zu berück­sich­tigen.

Down­loads

Vor­schriften / Richt­li­nien Brand­schutz

ASR 2.2 Maß­nahmen gegen Brände
ASR 2.3 Flucht­wege und Not­aus­gänge
ASR 1.3 Sicher­heits- und Gesund­heits­schutz­kenn­zeich­nung
DGUV Infor­ma­tion 205–023 Brand­schutz­helfer

Externe PDFs

Her­steller Vulkan (Minimax): Feu­er­lö­scher Über­sicht
Wel­ches Lösch­mittel für welche Brand­klasse
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