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PFAS-Verbot in Schaumfeuerlöschern
Mit der Entscheidung, per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) in Feuerlöschschäumen sukzessive zu verbieten, hat die Europäische Union einen historischen Schritt für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit getan. Dieses Verbot markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der europäischen Umwelt- und Gesundheitspolitik und stellt die Weichen für eine nachhaltigere Zukunft dar.
PFAS, die für ihre Langlebigkeit in der Umwelt und ihre potenziellen Gesundheitsrisiken bekannt sind, finden sich derzeit in den meisten Feuerlöschschäumen wieder. Ihre weit verbreitete Verwendung gibt zunehmend Anlass zur Sorge.
2024 ist ein Verbot des Inverkehrbringens von PFAS-haltigen Feuerlöschern und Löschmitteln zu erwarten. Folge: Ihre Bestandsfeuerlöscher dürfen bei fälligem Löschmitteltausch nicht mehr mit PFAS-haltigem Löschmittel befüllt werden. Ziel ist es, die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.
ACHTUNG
Erste Haftpflichtversicherer reagieren bereits und schließen PFAS aus Versicherungsdeckung aus!
Unabhängig vom Verbotsdatum wollen einige Versicherer schon heute nicht mehr für Schäden aufkommen, die im Zusammenhang mit PFAS stehen.
Hier müssen Sie als Betreiber auch Ihre fluorhaltigen Brandschutzanlagen oder Schaumfeuerlöscher berücksichtigen.
Was tun bei Ersatz oder Neuanschaffung?
Müssen fluorhaltige Feuerlöscher kurzfristig ersetzt werden oder fordert das Brandschutzkonzept bei einer Erstausstattung Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A + B, sollten ausschließlich fluorfreie Schaumfeuerlöscher eingesetzt werden.
Gibt es Alternativen zum Schaumfeuerlöscher?
Wenn das Brandschutzkonzept oder die Gefährdungsbeurteilung keine Schaumfeuerlöscher (Brandklassen A + B) fordert, können Alternativen in Einsatz gebracht werden. In vielen Büro- und Verkaufsräumen besteht eine Brandgefahr ausgehend von festen brennbaren Stoffen der Brandklasse A. Bei normaler Brandgefährdung eignen sich Feuerlöscher mit wirksamer Salzlösung auf Wasserbasis. Das Löschmittel ist fluorfrei, umweltfreundlich, biologisch abbaubar und leistungsstark. In sensiblen Bereichen kann ein CO2-Feuerlöscher für die Brandklasse B in Einsatz gebracht werden. Das Löschmittel ist fluorfrei, frostsicher und löscht rückstandsfrei. Der CO2-Löscher deckt jedoch nur die Brandklasse B, flüssige und flüssig werdende brennbare Stoffe, ab.
ABC-Pulverlöscher sind zwar fluorfrei, sollten jedoch nur im Außenbereich, in Garagen oder in der Industrie etc. bereitgestellt werden, da das Pulver nach dem Löscheinsatz starke Verschmutzungen hinterlässt.
Fazit
Das Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen ist ein entscheidender, zukunftsweisender Schritt für die Europäische Union in ihrem Bestreben, Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verringern. Es sind starke Signale für Sicherheit, Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein.
Bei Neuanschaffungen, Ersatzbeschaffungen oder einem anstehenden Austausch des Löschmittels sollten Unternehmen auf fluorfreie Alternativen umsteigen. Dabei sind die abzudeckenden Brandklassen gemäß Brandschutzkonzept bzw. Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
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