anlagentechnischer Brandschutz
Brand- und Rauchschutztüren
Brand- und Rauchschutztüren sind speziell konstruierte Türen, die dazu dienen, im Falle eines Brandes die Ausbreitung von Feuer, Rauch und giftigen Gasen in Gebäuden zu verhindern oder zumindest zu verzögern.
Feststellanlagen sind Brandschutzeinrichtungen, die dazu dienen, Brand- und Rauchschutztüren vorübergehend offenzuhalten und im Brandfall selbsttätig zu schließen. Diese Anlagen werden oft in Flucht- und Rettungswegen, in Treppenhäusern und anderen Bereichen von Gebäuden eingesetzt.
Regelmäßige Wartung durch sachkundige Prüfer
Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen jährlich von einem legitimierten Sachkundigen nach DIN 14677 und 18095–1 gewartet werden, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall einsatzbereit und funktionstüchtig sind.
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Wir stehen Ihnen gerne beratend bei der Planung, dem Einbau / der Installation und der Wartung zur Seite.