anlagen­tech­ni­scher Brand­schutz

Brand- und Rauch­schutz­türen

Brand- und Rauch­schutz­türen sind spe­ziell kon­stru­ierte Türen, die dazu dienen, im Falle eines Brandes die Aus­brei­tung von Feuer, Rauch und gif­tigen Gasen in Gebäuden zu ver­hin­dern oder zumin­dest zu ver­zö­gern.

Fest­stell­anlagen sind Brand­schutz­ein­rich­tungen, die dazu dienen, Brand- und Rauch­schutz­türen vor­über­ge­hend offen­zu­halten und im Brand­fall selbst­tätig zu schließen. Diese Anlagen werden oft in Flucht- und Ret­tungs­wegen, in Trep­pen­häu­sern und anderen Berei­chen von Gebäuden ein­ge­setzt.

Regel­mä­ßige War­tung durch sach­kun­dige Prüfer

Brand- und Rauch­schutz­türen sowie Fest­stell­anlagen müssen jähr­lich von einem legi­ti­mierten Sach­kun­digen nach DIN 14677 und 18095–1 gewartet werden, um sicher­zu­stellen, dass sie im Brand­fall ein­satz­be­reit und funk­ti­ons­tüchtig sind.

Kon­takt

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Wir stehen Ihnen gerne bera­tend bei der Pla­nung, dem Einbau / der Instal­la­tion und der War­tung zur Seite.

+49 (0)2236 / 4 96 90
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info@feuerschutz-kuerten.de
Ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beant­wor­tung meiner Anfrage elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Hin­weis: Sie können Ihre Ein­wil­li­gung jeder­zeit für die Zukunft per E‑Mail an info@feuerschutz-kuerten.de wider­rufen.
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