anlagentechnischer Brandschutz
Feuerlöscher
Feuerlöscher sind tragbare Geräte, die dazu dienen, Klein- und Entstehungsbrände zu bekämpfen, bevor sie sich ausbreiten und größere Schäden verursachen können.
Die Bereitstellung von Feuerlöschern ist in öffentlichen Gebäuden, in Gebäuden betrieblicher Nutzung und oftmals in Mehrfamilienhäusern gesetzlich vorgeschrieben. Im eigenen Privathaushalt besteht keine gesetzliche Verpflichtung für das Vorhalten eines Feuerlöschers, die Anschaffung ist jedoch zu empfehlen.
Regelmäßige Wartung durch sachkundige Prüfer
Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre von legitimierten Sachkundigen nach DIN 14406–4, instandgehalten und alle fünf Jahre durch eine “zur Prüfung befähigte Person” gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Nach dem Löscheinsatz müssen Feuerlöscher, auch bei nur teilweiser Entleerung, unverzüglich befüllt werden, um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen.
Die Wahl des geeigneten Löschmittels:
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Wir stehen Ihnen gerne beratend bei der Auswahl des Feuerlöschers und einem umfassenden Wartungsservice zur Seite.