anlagen­tech­ni­scher Brand­schutz

Feu­er­lö­scher

Feu­er­lö­scher sind trag­bare Geräte, die dazu dienen, Klein- und Ent­ste­hungs­brände zu bekämpfen, bevor sie sich aus­breiten und grö­ßere Schäden ver­ur­sa­chen können.

Die Bereit­stel­lung von Feu­er­lö­schern ist in öffent­li­chen Gebäuden, in Gebäuden betrieb­li­cher Nut­zung und oft­mals in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern gesetz­lich vor­ge­schrieben. Im eigenen Pri­vat­haus­halt besteht keine gesetz­liche Ver­pflich­tung für das Vor­halten eines Feu­er­lö­schers, die Anschaf­fung ist jedoch zu emp­fehlen.

Regel­mä­ßige War­tung durch sach­kun­dige Prüfer

Feu­er­lö­scher müssen alle zwei Jahre von legi­ti­mierten Sach­kun­digen nach DIN 14406–4, instand­ge­halten und alle fünf Jahre durch eine “zur Prü­fung befä­higte Person” gemäß Betriebs­si­cher­heits­ver­ord­nung geprüft werden. Nach dem Lösch­ein­satz müssen Feu­er­lö­scher, auch bei nur teil­weiser Ent­lee­rung, unver­züg­lich befüllt werden, um die Betriebs­be­reit­schaft wie­der­her­zu­stellen.

Die Wahl des geeig­neten Lösch­mit­tels:

Was­ser­lö­scher
(Brand­klasse A)

zuge­lassen für Brände von festen, nicht schmel­zenden Brand­stoffen

Ein­satz: Papier- und Kar­to­na­gen­lager, Büro­räume, Ver­kaufs- und Aus­stel­lungs­flä­chen

Schaum­lö­scher
(Brand­klasse A B)

zuge­lassen für Brände von festen und flüs­sigen Brand­stoffen

Ein­satz: Lager­be­reiche, Ver­sor­gungs­räume, Ver­wal­tung

Pul­ver­lö­scher
(Brand­klasse A B C)

zuge­lassen für Brände von festen, flüs­sigen und gas­för­migen Brand­stoffen

Ein­satz: Fahr­zeuge, Garagen, che­mi­sche Indus­trie

CO2-Löscher
(Brand­klasse B)

zuge­lassen für Brände von flüs­sigen und schmel­zenden festen Brand­stoffen

Ein­satz: che­mi­sche Indus­trie, Bereiche mit beson­deren hygie­ni­schen Anfor­de­rungen, sen­sible Räume und Anlagen

Metall­brand­lö­scher
(Brand­klasse D)

zuge­lassen für Brände von Metallen

Ein­satz: Metall­or­ga­ni­sche Ver­bin­dungen, Leicht­me­tall-Legie­rungen

Fett­brand­lö­scher
(Brand­klasse A F)

zuge­lassen für Brände von festen Brand­stoffen und Spei­se­fett / ‑öl

Ein­satz: Gas­tro­nomie, Groß­kü­chen, Imbiss­be­trieben

Kon­takt

Haben Sie Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne bera­tend bei der Aus­wahl des Feu­er­lö­schers und einem umfas­senden War­tungs­ser­vice zur Seite.

+49 (0)2236 / 4 96 90
+49 (0)2236 / 94 66 12
info@feuerschutz-kuerten.de
Ich habe die Daten­schutz­er­klä­rung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beant­wor­tung meiner Anfrage elek­tro­nisch erhoben und gespei­chert werden. Hin­weis: Sie können Ihre Ein­wil­li­gung jeder­zeit für die Zukunft per E‑Mail an info@feuerschutz-kuerten.de wider­rufen.
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